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Alle Vorteile von PflegeGut im Überblick
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Die Pflegebedürftigkeit wird im § 14 Sozialgesetzbuch XI definiert. Sie bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung ihren Alltag auf Dauer nicht mehr selbständig bewältigen kann.
Als Krankheiten oder Behinderungen gelten u. a. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Störungen das zentrale Nervensystem betreffend, wie z. B. Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen und geistige Behinderungen.
Wo kann ich mich zu Pflegeboxen, Anträgen & Kostenübernahme beraten lassen?
Ausführlichere Informationen zum Thema Pflege erhalten Sie in unserer Filiale, telefonisch oder an folgenden Anlaufstellen: Hausarzt, Facharzt, behandelnde Klinik, bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse, bei unabhängigen Patientenberatungen, Sozialdiensten, im Sozialamt, in der Seniorenberatungen und in Selbsthilfegruppen.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass die Versorgung von Pflegebedürftigen eine emotionale, körperliche, zeitintensive & finanzielle Herausforderung für alle Angehörigen bedeuten kann. Deshalb möchten wir Sie von der Beantragung bis zur monatlichen Belieferung mit kostenfreien Pflegehilfsmitteln unterstützen und Sie so tatkräftig unterstützen.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind z. B. Bettschutzauflagen, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz und Schutzschürzen.
Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet Pflegehilfsmittel nach den folgenden zwei Produktgruppen:
PG51: erstattungsfähige, wiederverwendbare Pflegehilfsmittel
Zum Beispiel wiederverwendbare / waschbare Bettschutzauflagen
PG54: erstattungsfähige, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Verbrauchshilfsmittel sind zum Beispiel Bettschutzauflagen für den Einmalgebrauch
Welche Pflegehilfsmittel sind in der monatlichen Lieferung einer Pflegebox enthalten?
Mit der Seeger Pflegehilfsmittelbox von PflegeGut erhalten Sie folgenden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- Bettschutzauflagen – für den Einmalgebrauch (PG 54) oder wiederverwendbar (PG 51) – schützen Matratzen vor Nässe und Verunreinigungen.
- Flächendesinfektion tötet Keime und Krankheitserreger ab. Eine regelmäßige, gründliche Reinigung von Kontaktflächen minimiert das Infektionsrisiko für alle Beteiligten.
- Handdesinfektion verringert Krankheitserreger auf der Haut und senkt das Infektionsrisiko für Bedürftige und Pfleger zusätzlich.
- Handschuhe bzw. Einmalhandschuhe sind leicht anzuwenden und werden als Basishygiene zum Schutz der Pflegeperson vor Krankheitserregern und Verunreinigungen genutzt.
- Mund-Nasen-Schutz kann die Tröpfcheninfektion in geschlossenen Räumen verhindern.
- Schutzschürzen bestehen aus wasserabweisendem Material und schützen die Kleidung vor Verschmutzungen während der Pflegetätigkeit.
Bei PflegeGut bestellen Sie unterschiedliche Pflegehilfsmittelboxen (1-6) – je nach Wunsch können Sie bezüglich des Inhalts Schwerpunkte setzen.
Weitere Infos zum Pflegebox-Inhalt lesen Sie weiter oben!
Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel – welche Voraussetzungen gelten?
Pflegebedürftige haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse.
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein:
- Es muss ein Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 vorliegen (ehemals Pflegestufe 0, 1, 2, 3).
- Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft (nicht in einer stationären Senioreneinrichtung oder einem Pflegeheim).
- Die pflegebedürftige Person wird von einer Privatperson alleine oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.
Sind bei Ihnen oder einem Familienmitglied diese Voraussetzungen gegeben, sollte einem Antrag auf Pflegehilfsmittel nichts mehr im Weg stehen.
Welche Vorteile hat eine kostenlose Abo-Lieferung mit PflegeGut?
Pflegehilfsmittel einfach online beantragen – Ihre PflegeGut Vorteile:
- Beratung: Unsere Fachberater*innen stehen Ihnen jederzeit zur Seite
- Qualität: Sie erhalten ausschließlich Hilfsmittel namhafter Hersteller.
- Individuelle Pflegebox: Anpassungen der Paketinhalte sind monatlich möglich.
- Zuzahlungsfrei: Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
- Versandkostenfrei: Versand erfolgt kostenfrei an die Adresse Ihrer Wahl.
- Zeitersparnis: Bequeme und kostenfreie Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.
- Keine Vertragsbindung: Und damit jederzeit kündbar.
- Keine Formalitäten: Kümmern Sie sich um Ihre Lieben, wir kümmern uns um die Formalitäten.
Wie erhalte ich meine zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Kostenträgern zu leisten sind. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen sämtliche Produkte, welche die häusliche Pflege ermöglichen und erleichtern.
Die Kosten für Hilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Zu den Verbrauchsgütern zählen zum Beispiel Mundschutz, Kleiderschutz, saugende Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe. Zum Gebrauch bestimmte, technische Pflegehilfsmittel wie etwa Pflegebetten oder Duschwagen werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt.
Wie kann ich die kostenlose Pflegebox PflegeGut beantragen?
Sie erhalten Ihren persönlichen Antrag auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel vor Ort in unserer Filiale oder Online
Besuchen Sie einfach eine unsere Filiale und füllen Sie das Pflegehilfsmittel Antragsformular direkt vor Ort aus oder nehmen Sie den Antrag auf Hilfsmittel mit nach Hause. Gern können Sie uns das Dokument auch im kostenfreien Antwortumschlag zusenden. Und natürlich funktioniert der Pflegehilfsmittel-Antrag auch einfach online!
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, kümmern wir uns um alle weiteren Formalitäten und um die Einreichung des Antrags auf Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse. Ihre monatliche Belieferung startet unmittelbar nach der Genehmigung des Antrages durch Ihre Pflegekasse – versandkostenfrei und direkt bis vor Ihre Haustür.